Berlin (epd). Die von der Ampel-Koalition auf den Weg gebrachte Liberalisierung des Namensrechts stößt bei Sachverständigen überwiegend auf Kritik. In der Bundestagsanhörung am Montag in Berlin erklärten Juristinnen und Juristen übereinstimmend, zwar hätten Ehepaare und deren Kinder künftig mehr Wahlmöglichkeiten. Doch werde die Reform das Namensrecht noch komplizierter statt, wie angekündigt, einfacher machen.
Die von der Unionsfraktion benannte Juristin Christiane von Bary von der Ludwig-Maximilians-Universität München erklärte, der Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) mache „die Regelungen komplizierter und umfangreicher als je zuvor.“ Ähnlich äußerten sich auch die von den Ampel-Fraktionen benannten Sachverständigen, wie etwa der Jurist Anatol Dutta, ebenfalls von der Münchner Ludwigs-Maximilians-Universität. Dutta sagte, Buschmanns Entwurf sei eine „herbe Enttäuschung“. Gute Vorschläge zur Vereinfachung habe die Koalition ignoriert.
Kernstück des Gesetzentwurfs von Justizminister Buschmann ist die Einführung echter Doppelnamen für Familien. Ehepaare sollen künftig einen gemeinsamen Doppelnamen tragen und ihn auch ihren Kindern geben können. Die Neuregelung soll auch für bereits verheiratete Paare gelten sowie für unverheiratete Paare und deren jeweilige Kinder. Damit keine Namensketten entstehen, darf es immer nur zwei Namensbestandteile geben.
Kindern werden Namensänderungen nach einer Scheidung der Eltern erleichtert. Stiefkinder sollen ohne langwieriges Verfahren ihren vorherigen Namen wieder annehmen können. Auf Besonderheiten bei Minderheiten soll mehr Rücksicht genommen werden, das betrifft beispielsweise die Traditionen der dänischen oder der sorbischen Minderheit in Deutschland.
Der Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Matthias Hettich, bilanzierte, zwar seien die neuen Möglichkeiten zu begrüßen. Von einer grundlegenden Reform sei die Ampel-Koalition aber weit entfernt. Der Bundesverband der Standesbeamtinnen und -beamten erklärte, die Beamten, vor allem aber die Bürgerinnen und Bürger bräuchten „eine klare und verständliche Gesetzesgrundlage.“
Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die Liberalisierung des Namensrechts im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Gesetzentwurf war im August vom Kabinett verabschiedet worden und wird derzeit im Bundestag beraten.