Berlin (epd). Der Deutsche Bibliotheksverband hat die Bundesregierung aufgefordert, eine Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken per Gesetz zu ermöglichen. Obwohl dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag festgeschrieben sei, sei das zuständige Bundesarbeitsministerium bislang nicht aktiv geworden, teilte der Bibliotheksverband am Montag mit.
Dabei verwies der Verband auf einen Beschluss des Deutschen Städtetages. Dessen Präsidium hatte sich Mitte November für eine optionale Öffnung kommunaler Bibliotheken ausgesprochen. Dafür müsste der Bundesgesetzgeber die Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Bundesarbeitszeitgesetz auf alle Bibliotheken ausweiten. Im Gegensatz zu Museen, Theatern und Opernhäusern, aber auch wissenschaftlichen Bibliotheken, die sonntags öffnen dürfen, müssen aktuell öffentliche Bibliotheken in vielen Bundesländern ihre Türen sonntags geschlossen halten.
Der Bibliotheksverband setzt sich seit Langem für die bundesweit einheitliche Ermöglichung der Sonntagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken ein. In dem Beschluss des Städtetages heißt es unter anderem: „Bibliotheken bieten hervorragende Bildungsangebote in den Städten. Sie ermöglichen lebenslanges Lernen und sind Orte gesellschaftlicher Integration.“ Eine optionale Sonn- und Feiertagsöffnung der städtischen Bibliotheken solle deshalb durch den Gesetzgeber ermöglicht werden.
Der Deutsche Bibliotheksverband vertritt nach eigenen Angaben rund 9.000 Bibliotheken mit rund 25.000 Beschäftigten.