Hannover (epd). In der „Hundekot-Affäre“ um den früheren Ballettdirektor Marco Goecke aus Hannover hat die Staatsanwaltschaft ihr Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Goecke habe einen „mittleren vierstelligen Betrag“ an einen Verein für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung gezahlt, sagte Staatsanwältin Kathrin Söfker am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Goecke hatte im Februar am Rande der Premiere einer eigenen Tanzproduktion einer Zeitungskritikerin den Kot seines Dackels ins Gesicht geschmiert.
Zwar sei es für die betroffene Kritikerin der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, Wiebke Hüster, eine „furchtbare Demütigung“ gewesen, in der Öffentlichkeit so behandelt zu werden, sagte Söfker. Doch Goecke habe „Unrechtseinsicht“ gezeigt und nach der Tat mehrfach öffentlich geäußert, wie leid es ihm tue. Außerdem habe ihm die Tat beruflich und wirtschaftlich schwer geschadet. Daher sei es angemessen, die Attacke wegen „geringer Schuld“ mit einer Geldauflage zu ahnden.
Im Normalfall sei eine „tätliche Beleidigung“ eine Sache für eine Privatklage, erläuterte die Staatsanwältin. Wegen des großen medialen Interesses habe die Staatsanwaltschaft dennoch zunächst die Ermittlungen aufgenommen. Ein solcher Fall müsse aber nicht zwingend in eine Anklage oder einen Strafbefehl münden. Das Amtsgericht Hannover habe der Einstellung des Verfahrens zugestimmt. Auch die Kritikerin Hüster sei informiert. Sie hatte Strafanzeige gegen Goecke erstattet.
Wenige Tage nach der Tat hatte sich die Staatsoper Hannover von ihrem Tanzchef getrennt. Zudem erhielt Goecke dort Hausverbot. Seine Stücke sollen aber weiter gespielt werden. Der Vorfall löste große öffentliche Empörung und ein starkes Medienecho aus. Im Oktober widmete das Theaterhaus Jena dem Skandal ein eigenes Theaterstück mit dem Titel „Die Hundekot-Attacke“. Goecke erklärte sein Verhalten im August mit einem Burn-out.