Berlin (epd). Das Bundesinnenministerium hat seine Position bekräftigt, dass durch die geplante Änderung des Aufenthaltsgesetzes keine Kriminalisierung von Seenotrettern drohe. „Die Rechtsauffassung, dass Seenotrettung damit kriminalisiert wird, teilt die Bundesregierung ausdrücklich nicht. Vielmehr besteht im Fall von Seenotlagen die Pflicht zur Hilfeleistung“, teilte das Bundesinnenministerium in seiner Antwort auf eine schriftliche Frage der Linken-Bundestagsabgeordneten Clara Bünger mit, die dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND, Sonntag) vorliegt.
„Im Fall einer Seenotrettung sind nach einer Übergabe an die Behörden des Ausschiffungshafens die Personen formal nicht eingereist, sodass eine beabsichtigte Umgehung der Einreisekontrolle nicht vorliegt“, erklärte das Ministerium seine Position weiter.
Bislang ist die Hilfe bei der unerlaubten Einreise in die EU nach deutschem Recht nur strafbar, wenn sie aus eigennützigen Gründen geschieht - etwa gegen Geld. Künftig soll sich bereits strafbar machen, wen „wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt“.
Die Ampel-Regierung hat die Änderung des Paragrafen 96 des Aufenthaltsgesetzes, der das Einschleusen von Ausländern betrifft, bereits im Oktober im Kabinett beschlossen. Sie muss noch durch den Bundestag, bevor sie in Kraft tritt. Mehr als 50 Organisationen warnten indessen vor einer Kriminalisierung der Seenotrettung in Deutschland. Die geplante Änderung des Aufenthaltsgesetzes widerspreche dem Koalitionsvertrag, erklärten Seenotrettungs- und Menschenrechtsorganisationen sowie Hilfswerke am 21. November. Die Ampel-Parteien hätten sich dort zur Pflicht zur Seenotrettung bekannt. Zuvor hatte das Bundesinnenministerium bereits klargestellt, dass die Kriminalisierung der Seenotrettung nicht beabsichtigt sei.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Clara Bünger befürchtet trotzdem eine drohende Kriminalisierung von Seenotrettern. „Ich begrüße, dass die Bundesregierung sich von dem Ziel distanziert, zivile Seenotrettung zu kriminalisieren. Alles andere wäre auch nicht mit ihrem Koalitionsvertrag vereinbar, wonach zivile Seenotrettung nicht behindert werden darf“, sagte Bünger dem RND. Das reiche aber nicht aus, weil die Gefahr der Strafverfolgung von Seenotretterinnen und -rettern mit der Antwort der Bundesregierung weiter bestehe. Um rechtliche Unsicherheit zu vermeiden, müsse die Bundesregierung die Ausweitung des Paragrafen 96 des Aufenthaltsgesetzes umgehend zurückziehen, forderte Bünger.