Berlin (epd). Im Bundesrat gibt es eine neue Initiative, die Widerspruchslösung bei Organspenden einzuführen. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen brachten am Freitag in Berlin einen Entschließungsantrag ein, über den der Bundesrat nun beraten wird. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung in den Bundestag einzubringen.
Im Fall der Widerspruchslösung ist grundsätzlich jeder Mensch Organspender, es sei denn, er oder sie hat einer Organentnahme zu Lebzeiten widersprochen - oder die Angehörigen widersprechen der Entnahme nach dem Tod. In Deutschland können nur dann Organe entnommen werden, wenn der Verstorbene einen Organspendeausweis hat oder die Angehörigen nach seinem Tod zustimmen.
Die Gesundheitsminister Nordrhein-Westfalens, Karl-Josef Laumann (CDU) und Baden-Württembergs, Manfred Lucha (Grüne), erklärten übereinstimmend, alle bisherigen Anstrengungen für mehr Organspenden seien gescheitert. Seit zehn Jahren habe sich die Zahl der Spenderorgane nicht erhöht. Deshalb müsse die Debatte wieder angestoßen werden. Zuletzt hatte der Bundestag Anfang 2020 eine Widerspruchslösung klar abgelehnt.
In Deutschland warten rund 8.500 Menschen auf ein Spenderorgan. In diesem Jahr gab es nach Angaben der Stiftung Organtransplantation bisher 788 Organspenderinnen und -spender. Obwohl rund 80 Prozent der Bevölkerung in Umfragen angeben, dass sie für eine Organspende seien, haben nur 20 Prozent einen Spenderausweis.