Dortmund (epd). Das Landgericht Dortmund hat am Donnerstag einen 26 Jahre alten Mann aus dem Iran wegen der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Zudem wurde gegen den Mann eine Sicherungsverwahrung verhängt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. (AZ.: 32 Kls 15/23)
Die Staatsschutzkammer des Landgerichts sah es als erwiesen an, dass der vor seiner Festnahme in Castrop-Rauxel lebende Angeklagte einen Giftanschlag mit biologisch-chemischen Stoffen im Bereich der Bundesrepublik verüben wollte. Der 26-Jährige habe sich damit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat mit biologisch-chemischen Giftstoffen sowie der Terrorismusfinanzierung strafbar gemacht, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach den Feststellungen der Staatsschutzkammer fasste der Angeklagte spätestens in der zweiten Jahreshälfte 2022 den Entschluss, einen islamistisch motivierten Giftgasanschlag entsprechend der Ideologie des „Islamischen Staates“ zu begehen. Dabei beabsichtigte er, eine möglichst große Zahl von Menschen zu töten, um so das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu beeinträchtigen und ein Zeichen für das radikal-islamistische Weltbild zu setzen.
Im Prozess hatte der Angeklagte nach Angaben der Gerichtssprecherin zwar eingeräumt, sich die zur Herstellung des Giftes benötigten Stoffe beschafft zu haben. Eine konkrete Anschlagsabsicht habe er aber nicht gehabt. Dieser Aussage schenkte das Gericht keinen Glauben.