Brandenburg bekommt Antisemitismusbeauftragten

Brandenburg bekommt Antisemitismusbeauftragten

Potsdam (epd). Brandenburg wird einen unabhängigen Antisemitismusbeauftragten bekommen. Ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grünen, Linken und Freien Wählern wurde am Donnerstag in Potsdam vom Landtag in zweiter Lesung mit großer Mehrheit angenommen. Er war bereits im Juni Thema im Plenum des Parlaments. Der oder die Antisemitismusbeauftragte soll institutionell beim Landtag angesiedelt werden.

In der Begründung für den Gesetzentwurf für das neue Amt heißt es, Antisemitismus gefährde die Demokratie. Angesichts zunehmender antisemitischer Vorfälle bleibe die Bekämpfung des Judenhasses eine vordringliche und fortwährende Aufgabe. Wichtig sei auch, die Menschen im Land „noch stärker als bisher für antisemitische Tendenzen in der Gesellschaft zu sensibilisieren“. Die Bekämpfung des Antisemitismus ist in Brandenburg seit dem vergangenen Jahr auch als Staatsziel in der Landesverfassung verankert.

Der oder die Beauftragte soll dem Gesetzentwurf zufolge auf Vorschlag der Fraktionen in geheimer Wahl vom Landtag bestimmt werden. Die Amtszeit soll sechs Jahre betragen, mit der Möglichkeit zur zweimaligen Wiederwahl. Vor der Wahl sollen Vertreter der jüdischen Gemeinschaften angehört werden.