Bonn (epd). Die katholischen Bischöfe halten an einer Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafrecht fest. Sie hielten die Einschätzung, dass die geltende Regelung ungewollt Schwangere sowie Ärzte kriminalisiere, rechtlich für nicht zutreffend, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des Katholischen Büros in Berlin. Die Stellungnahme richtet sich an die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission, die eine mögliche Neuregelung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts prüfen soll. Damit bleibt die katholische Kirche bei ihrer Auffassung.
Das geltende Beratungskonzept setze auf die letztverantwortliche Entscheidung der Frau und trage damit ihrem Selbstbestimmungsrecht Rechnung, heißt weiter. „Der beratene Schwangerschaftsabbruch ist ausdrücklich straffrei gestellt.“ Abtreibungen sind bislang im Paragraf 218 Strafgesetzbuch geregelt, wonach sie zwar grundsätzlich verboten, aber nach vorheriger Beratung bis zu 12. Schwangerschaftswoche ohne Strafe bleiben.
Die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte sich im Oktober für eine teilweise Streichung des Abtreibungsverbots aus dem Strafrecht ausgesprochen. Der Rat der EKD sieht die Möglichkeit einer abgestuften Fristenregelung, wonach etwa Schwangerschaftsabbrüche bis zur 22. Woche mit verpflichtender Beratung außerhalb des Strafrechts geregelt werden könnten. In der 22. Woche beginnt demnach die extrauterine Lebensfähigkeit des Fötus.
In der katholischen Erklärung heißt es, beim vorgeburtlichen Leben handele es sich von Anfang an um individuelles Leben, „das nach christlicher Auffassung Anspruch auf den gleichen Schutz seines Lebens hat und dem die gleiche Würde zukommt“. „Es ist nicht ersichtlich, wie nach Entwicklungsstufe und Lebensfähigkeit des Menschen abgestufte Lebensschutzkonzepte diesem ethischen Anspruch und dieser Wertentscheidung unserer Verfassung gerecht werden“, argumentieren die Bischöfe.