Sea-Eye klagt gegen Festsetzung durch italienische Behörden

Sea-Eye klagt gegen Festsetzung durch italienische Behörden

Regensburg (epd). Die Seenotrettungsorganisation Sea-Eye zieht in Italien gegen die jüngste Festsetzung der „Sea-Eye 4“ vor Gericht. Die italienischen Behörden seien für so einen Schritt gegenüber Schiffen unter deutscher Flagge nicht zuständig, erklärte die Organisation am Dienstag in Regensburg. Demnach wurde die Klage am Zivilgericht von Vibo Valentia eingereicht.

Die italienischen Behörden hatten das Rettungsschiff Ende Oktober nach einem Rettungseinsatz zum dritten Mal in diesem Jahr für 20 Tage festgesetzt und eine Geldstrafe von 3.000 Euro verhängt. Begründet wurde dies laut Sea-Eye mit dem Vorwurf, dass die Schiffscrew sich geweigert habe, den Anweisungen der libyschen Küstenwache zu folgen.

Nach Angaben der Hilfsorganisation hatten die libyschen Behörden die „Sea-Eye 4“ unter Androhung „militärischer Gewalt“ aufgefordert, das Seegebiet zu verlassen. Die Crew sei dem nicht nachgekommen, um die Geflüchteten zu schützen. „Europäische Behörden müssen aufhören, den Eindruck erwecken zu wollen, als hätten wir es hier mit einem Äquivalent europäischer Küstenwachen zu tun“, erklärte der Sea-Eye-Vorsitzende Gorden Isler.

In der Klageschrift beschreibt Sea-Eye, „wie die Libyer gefährliche Manöver ausführten, bei denen sie sich zwischen die Sea-Eye 4 und das Boot mit den Schiffbrüchigen schoben, letzteres umrundeten und gefährliche Wellen erzeugten“. Vier der rund 50 Geflüchteten in dem Schlauchboot seien dabei umgekommen.

Das Mittelmeer zählt zu den gefährlichsten Fluchtrouten weltweit. Seit Beginn des Jahres kamen laut der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bei der Überquerung bereits fast 2.500 Menschen ums Leben oder sie werden vermisst. Die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher. Auch gegen die beiden früheren Festsetzungen hatte Sea-Eye Klage geklagt. Eine Entscheidung durch die Gerichte steht noch aus.