Bundestag beschließt Wärmeplanungs-Gesetz

Bundestag beschließt Wärmeplanungs-Gesetz

Berlin (epd). Der Bundestag hat die gesetzlichen Regelungen zur Wärmeplanung in Städten und Gemeinden beschlossen. Damit schuf er am Freitag in Berlin eine der Voraussetzungen für den Heizungsumbau in Deutschland. Spätestens ab Mitte 2028 müssen alle neuen Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Für den alten Heizungsbestand gibt es unterschiedliche, zeitlich gestaffelte Regelungen.

Nach dem Wärmeplanungs-Gesetz von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sollen alle 11.000 Kommunen Deutschlands bis spätestens Mitte 2028 eine Planung für die Wärmeversorgung auf ihrem Gebiet erstellen. Städte und Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung schon bis zum 30. Juni 2026 fertig haben. Alle kleineren Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028. Die Bundesregierung unterstützt sie dabei mit 500 Millionen Euro.

Sobald eine Wärmeplanung vorliegt, müssen die Bürger beim Einbau einer neuen Heizung die Vorschriften des Heizungsgesetzes erfüllen. Die Planung ihrer Kommune oder Stadt soll ihnen die Entscheidung erleichtern, ob eine Wärmepumpe, eine Kombinationsheizung oder der Anschluss ans Fernwärmenetz für sie am günstigsten ist.

Das Gebäudeenergiegesetz, das den gesetzlichen Rahmen für den Einbau klimafreundlicher Heizungen schafft, hatte der Bundestag bereits im September beschlossen. Danach müssen neue Heizungen künftig grundsätzlich zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Der nun vom Parlament beschlossene gesetzliche Rahmen für die Wärmeplanung stand noch aus. Er gilt ab Anfang 2024.

Im Gebäudeenergiegesetz ist vorgesehen, dass bis 2045 alle Heizungen klimaneutral sein müssen. Bis 2030 soll die Hälfte der bundesweit benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme gewonnen werden. Derzeit kommt die Wärme in privaten Haushalten nur zu 18 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen.