Bischof Manzke: Ökumenische Zusammenarbeit ist wichtiger denn je

Bischof Manzke: Ökumenische Zusammenarbeit ist wichtiger denn je

Ulm (epd). Die ökumenische Zusammenarbeit von evangelischer und katholischer Kirche ist nach Ansicht des Catholica-Beauftragten Karl-Hinrich Manzke wichtiger denn je. Gerade als Partner für die Kooperation mit dem Staat etwa bei der Seelsorge für die Bundespolizei sei diese unerlässlich, sagte der schaumburg-lippische Landesbischof am Montag vor Journalisten in Ulm während der Jahrestagung evangelischer Kirchenparlamente. In beiden Kirchen seien die Kräfte, die das Gemeinsame zusammenhalten wollten, größer, betonte er.

Im Anschluss an die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) trifft sich nach Manzkes Angaben der Kontaktgesprächskreis von EKD und katholischer Deutscher Bischofskonferenz. Diese Treffen seien wichtig. Es gebe genügend Orte, wo man sich das offene Wort nicht schuldig bleibe, sagte Manzke, Catholica-Beauftragter der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).

Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung sagte, er erwarte keine kontroversen Debatten bei den Gesprächen. Man wolle etwa darüber sprechen, ob das gemeinsame Engagement für Fragen des Lebensschutzes nach dem Ausstieg der EKD aus der „Woche für das Leben“ weitergehen könne, kündigte Jung an. Die EKD war im Sommer einseitig aus der Initiative ausgestiegen, die Anfang der 1990er von katholischen Laien ins Leben gerufen worden war. 2024 soll die „Woche für das Leben“ letztmalig mit Beteiligung der EKD stattfinden.

Jüngst hatte auch eine Stellungnahme des Rates der EKD für die Bundeskommission zur möglichen Reform des Abtreibungsrechts für Irritationen gesorgt. Der Rat spricht sich darin für eine mögliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts aus. Die katholische Kirche möchte hingegen bei der bisherigen Regelung im Paragrafen 218 Strafgesetzbuch bleiben. Demnach sind Schwangerschaftsabbrüche zwar illegal, aber bleiben nach einer Beratung bis zur 12. Woche straffrei.