Augsburg (epd). Die frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margit Käßmann, geht auf Distanz zur aktuellen EKD-Stellungnahme zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Die frühere hannoversche Landesbischöfin sprach sich in der „Augsburger Allgemeinen“ (Samstag) gegen eine Neuregelung des Abtreibungsparagrafen 218 aus: „Ich finde die bisherige Regelung, die mir auch schon Sorgen bereitet, hat sich bewährt.“ In der aktuellen Stellungnahme des Rates der EKD wird eine teilweise Streichung strafrechtlicher Vorschriften bei Abtreibungen befürwortet.
Käßmann erinnerte an die ältere gemeinsame Erklärung „Gott ist ein Freund des Lebens“ des Rates der EKD mit der katholischen Deutschen Bischofskonferenz: „Darin haben wir festgehalten, alles zu tun, um einer Frau einen Weg mit dem Kind aufzuzeigen“, sagte sie. Es gelte aber auch, die Frau zu achten, die sich für eine Abtreibung entscheidet, betonte sie: „Es ist richtig, dass Abtreibung nicht bestraft wird, und ich möchte, dass Abtreibungen - wenn sie denn stattfinden - in medizinisch sicheren Verhältnissen vorgenommen werden“.
Der Rat der EKD hatte sich Mitte Oktober für eine teilweise Neuregelung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts ausgesprochen und sieht die Möglichkeit einer straffreien Abtreibung nach vorheriger verpflichtender Beratung bis zur 22. Schwangerschaftswoche. Hintergrund ist eine Kommission des Bundes, die auf Wunsch der Ampel-Koalition prüfen soll, ob das Abtreibungsrecht reformiert wird. Bislang sind Abtreibungen nach Paragraf 218 Strafgesetzbuch illegal, bleiben aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.
Die Stellungnahme der EKD ist innerkirchlich umstritten. So plädierte der württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl in einer gemeinsamen Erklärung mit seinem katholischen Amtskollegen Bischof Gebhard Fürst für eine Beibehaltung der derzeitigen rechtlichen Regelung.