Magdeburg (epd). Nach Thüringen ist der zweite Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft worden. Wie der Leiter des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt, Jochen Hollmann, am Dienstag in Magdeburg erklärte, verdichteten sich seit der Einstufung der Landespartei als Verdachtsfall im Januar 2021 die Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung weiter. Die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ sei die rechtliche Konsequenz.
So vertrete der Landesverband nicht nur weiterhin verfassungsfeindliche Positionen, sagte Hollmann. Seit der Corona-Pandemie habe sich die Partei derart radikalisiert, dass eine systematische Beobachtung unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gerechtfertigt sei. Angesichts der Vielzahl von Aussagen des Landesverbandes und zahlreicher Funktions- und Mandatsträger, welche die verfassungsfeindlichen Bestrebungen belegten, sei die Verfassungsschutzabteilung gesetzlich verpflichtet, die Einstufung als „gesichertes Beobachtungsobjekt im Phänomenbereich Rechtsextremismus“ vorzunehmen, hieß es.
Die Partei strebe die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie in ihrer jetzigen Form an, sagte Hollmann. Sie mache das demokratische System, deren Institutionen und Vertreter fortwährend verächtlich, um das Vertrauen der Bevölkerung in diese fortwährend zu erodieren, sagte Hollmann weiter. Insbesondere während der Corona-Pandemie habe die Landespartei die Bundesrepublik immer wieder mit autokratischen oder gar totalitären Regimen gleichgesetzt. Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie seien mit der Judenverfolgung im Dritten Reich gleichgesetzt worden, hieß es.
Äußerungen insbesondere von Mandatsträgern ließen demnach das Bestreben erkennen, ganze soziale Gruppen zu entrechten und einer faktischen Willkürherrschaft zu unterwerfen. Zudem sei die Programmatik der Partei „wesentlich von der rassistischen Ideologie des Ethnopluralismus durchdrungen, der ein völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff zugrunde liegt“. Der Verfassungsschutz habe zahlreiche Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern des Landesverbandes ausgewertet, die belegten, dass die AfD Sachsen-Anhalt ein ethnokulturell homogenes Staatsvolk anstrebe und die Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Religion fordere, sagte Hollmann.
Die Einstufung hat laut Hollmann zur Folge, dass der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln und die systematische Speicherung personenbezogener Daten nunmehr uneingeschränkt möglich sind. Zudem könne der Verfassungsschutz von nun an öffentlich über die AfD Sachsen-Anhalt sowie ihre Untergliederungen berichten.