Mainz (epd). Der Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags wird einem Medienbericht zufolge seine Beweisaufnahme zur Ahr-Flutkatastrophe wieder aufnehmen. Nach Informationen des Südwestrundfunks (SWR) vom Freitag soll am 27. November im Landtag die Zusammenfassung eines Gutachtens verlesen werden, das sich mit dem Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler befasst. Der Gutachter soll an diesem Termin ebenfalls befragt werden. Bei der Flutwelle im Ahrtal starben in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 mindestens 134 Menschen.
Laut dem SWR, dem das bislang unveröffentlichte Gutachten vorliegt, kommt die Expertise zu dem Schluss, dass die Strukturen des Katastrophenschutzes im Landkreis zum Zeitpunkt der Flutkatastrophe im Juli 2021 unzureichend gewesen seien. Unter anderem habe es keine Stabsdienstordnung, kein Einsatzführungskonzept und keinen Verwaltungsstab gegeben. Auch das Informationsmanagementsystem sei unzureichend gewesen. In der Technischen Einsatzleitung habe es zu wenig Personal gegeben, das überdies für „Erstphasen eines Maximalereignisses“ unzureichend geschult gewesen sei.
Im April hatte der Untersuchungsausschuss seine Beweisaufnahme beendet. Im Dezember sollte der Abschlussbericht dem Landtag vorliegen. Durch das Gutachten verzögere sich dieser Termin nun, hieß es. Bis Ende des Jahres will auch die Staatsanwaltschaft ihren Abschlussbericht zu den Ermittlungen über mögliche Versäumnisse von Politik und Einsatzleitung beim Hochwasser im Ahrtal vorlegen.