Spahn fordert Anpassungen bei Sozialleistungen für Flüchtlinge

Spahn fordert Anpassungen bei Sozialleistungen für Flüchtlinge

Essen, Berlin (epd). In der Debatte um Sozialleistungen für Asylsuchende plädiert der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), für eine Unterteilung der Schutzsuchenden in drei Gruppen. „Diejenigen, die das Land verlassen müssen, diejenigen, die vorläufigen Schutz genießen und diejenigen, die ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben“, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Donnerstag). Seiner Meinung nach sollte nur die dritte Gruppe die regulären Sozialleistungen bekommen. „Um das umzusetzen, muss man die bestehenden Spielräume voll ausnutzen und notfalls auch die Verfassung ändern“, betonte er.

Mit Blick auf die Situation an den EU-Außengrenzen forderte Spahn „kontrollierte und gesicherte Land- und Seegrenzen“. „Dazu gehören Grenzzäune von Polen über Rumänien und Bulgarien bis nach Griechenland“, sagte er. „Es geht darum, Migration nach Ordnung und Humanität zu regeln und das Recht des Stärkeren zu beenden.“

„Auch das herzzerreißende Sterben im Mittelmeer muss enden“, sagte der frühere Bundesgesundheitsminister. „Wenn wir konsequent alle, die über das Mittelmeer kommen, zurück an die nordafrikanische Küste bringen, wird niemand mehr Tausende Euro für die Schleuser zahlen.“ Dafür seien Partner in Nordafrika nötig.

Von der Bund-Länder-Runde am 6. November zur Migration erwarte er „deutlich mehr finanzielle Unterstützung für die Länder und Kommunen“. Der CDU-Politiker forderte außerdem „einen gesetzlichen Mechanismus, bei dem Länder mit einer Asyl-Anerkennungsquote von unter fünf Prozent automatisch als sichere Herkunftsländer behandelt werden“. Zudem brauche es die Möglichkeit, Menschen zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten, und eine Bezahlkarte zur Reduzierung von Bargeldzahlungen.

Am Dienstag hatten mehr als 150 Organisationen die Debatte über eine Kürzung der Sozialleistungen für Asylbewerber kritisiert. „Wer das durch das Bundesverfassungsgericht bestätigte Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum missachtet, unterminiert den Rechtsstaat“, hieß es in ihrer Erklärung. Zu den 154 Unterzeichner-Organisationen zählen Amnesty International, kirchliche, soziale und politische Flüchtlingsorganisationen, die Bundesverbände von Diakonie, Caritas, AWO und dem Paritätischen, Anwaltsverbände sowie Hilfs-Vereine und Anlaufstellen auf Landes- und kommunaler Ebene.