Düsseldorf (epd). Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe fordert eine Ausweitung der Patientenrechte und entsprechende Reformen im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Sozialrecht. „Es stehen vor allem die Umkehr der Beweislast bei der Kausalität von Behandlungsfehlern und eine Schärfung der patientenorientierten Informations- und Aufklärungspflichten der Behandelnden im Fokus“, erklärte der Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe, Martin Danner, am Dienstag in Düsseldorf.
Derzeit seien Patienten, die im Prinzip einen Behandlungsvertrag mit dem Arzt schlössen, gegenüber anderen Personen, die etwa einen Kaufvertrag über ein Auto abschließen, hinsichtlich ihrer Beweispflichten benachteiligt. „Dies muss dringend korrigiert werden“, betonte Danner. In diesem Zusammenhang begrüßte der Dachverband eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Patienten auch ohne Angabe von Gründen einen Anspruch auf die kostenlose Einsicht in ihre Akten haben.
Die BAG Selbsthilfe ist die Dachorganisation von 125 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Sie vereint 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 7 außerordentliche Mitgliedsverbände. Der BAG sind mehr als eine Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen.