Berlin (epd). Der Deutsche Richterbund hat die Bedeutung schneller Strafverfahren bei antisemitisch motivierten Straftaten unterstrichen. „Es ist wichtig, dass eine Strafe der Tat nicht irgendwann, sondern möglichst auf dem Fuße folgt, damit sie abschreckend wirkt“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag). Strafverfahren wegen antisemitisch motivierter Straftaten würden von der Justiz generell mit höchster Priorität geführt.
In vielen Bundesländern gebe es bereits seit Jahren Leitlinien der Generalstaatsanwaltschaften, die eine einheitliche, zügige Strafverfolgung sicherstellten, erklärte Rebehn. Alle gesetzlichen Möglichkeiten, zum Beispiel in beschleunigten Strafverfahren möglichst schnell zu urteilen, würden von den Gerichten auch genutzt. Vereinfachte, besonders beschleunigte Verfahren kämen nach dem Gesetz jedoch nur bei einfach gelagerten Sachverhalten mit einer klaren Beweislage infrage. Daran fehle es bei Krawallen oder Angriffen aus Gruppen heraus vielfach.
Bei pro-palästinensischen Demonstrationen in mehreren deutschen Städten war es zu Schmierereien und Straftaten gekommen. Laut Bundesinnenministerium wurden bei Protesten zum Nahost-Konflikt in Deutschland bislang mehr als 1.100 Straftaten registriert.