Berlin (epd). In der Debatte um die Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber warnt der Deutsche Städtetag vor zusätzlichen Verwaltungslasten für die Kommunen. „Schon heute ist es rechtlich möglich, Sach- statt Geldleistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber auszugeben“, sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Verbandes, Verena Göppert, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitag). Dass das kaum eine Kommune so praktiziere, hänge mit dem hohen Verwaltungsaufwand zusammen.
Zwar sei eine Guthabenkarte im Vergleich zu Sachleistungen einfacher zu handhaben, doch sei auch eine Kartenlösung „nicht ohne zusätzlichen Aufwand“ für die Städte machbar, betonte Göppert. Es werde immer wieder „einzelne Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geben, die nicht über solche Karten abgewickelt werden können“.
Der Städtetag reagierte damit auf Überlegungen, Asylbewerber künftig nicht mehr mit Bargeld, sondern mit Bezahlkarten auszustatten. Die FDP und die Union gehen davon aus, dass dies Deutschland insgesamt weniger attraktiv für Asylbewerber machen würde, weil die Antragssteller dann kein Geld mehr in ihre Heimatländer überweisen könnten.