Anklägerin am Weltstrafgericht darf nicht zu Syrien ermitteln

Anklägerin am Weltstrafgericht darf nicht zu Syrien ermitteln
Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, Fatou Bensouda, bedauert, nicht zu Kriegsverbrechen in Syrien ermitteln zu können.
16.10.2012
epd
Dagmar Wittek

"Das kann mich schon ziemlich deprimieren", sagte die 51-jährige Juristin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dem Weltstrafgericht in Den Haag fehle aber die rechtliche Grundlage, im Fall von Syrien tätig zu werden. 

Weil Syrien nicht zu den 121 Mitgliedern des Gerichtshofs gehört, können dessen Juristen dort nur durch Aufforderung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ermitteln. "Somit sind mir als Anklägerin die Hände gebunden", sagte Bensouda, die vor vier Monaten die Nachfolge von Chefankläger Luis Moreno-Ocampo angetreten hat. Die Juristin aus dem westafrikanischen Gambia war zuvor dessen Stellvertreterin.

Die Schweiz hatte Ende September eine Initiative vor dem UN-Sicherheitsrat angekündigt, um syrische Kriegsverbrecher vor den Strafgerichtshof zu bringen. Bern wollte bei anderen Ländern dafür werben, sich dem Vorhaben anzuschließen. Bisher scheiterte ein entschiedenes Vorgehen des Sicherheitsrats gegen Präsident Baschar al-Assad an den Vetomächten Russland und China. Die Schweiz gehört dem Sicherheitsrat nicht an.