Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Freitag in Berlin Eckpunkte für die geplante Reform des Unterhaltsrechts vorgelegt. Danach soll sich der Kindesunterhalt stärker danach richten, wie sehr sich der von den Kindern getrennt lebende Elternteil bei der Betreuung engagiert. Buschmann zufolge könnten die Zahlungen um rund 100 Euro im Monat sinken.
Es geht um Trennungsfamilien, bei denen der Partner die Kinder etwa ein Drittel bis zu knapp der Hälfte der Zeit betreut. Gemessen wird dies an der Zahl der Übernachtungen im Monat. Auf alle anderen Familien soll die Reform laut Justizministerium keine Auswirkungen haben. Das sind getrennte Eltern, die jeweils zur Hälfte die Kinder bei sich haben oder Alleinerziehenden-Familien, in denen die Mütter oder Väter die Kinder allein oder weit überwiegend betreuen. Der Unterhaltsanspruch des Kindes wird sich den Eckpunkten zufolge nicht reduzieren.
Buschmann machte deutlich, dass die Reform überfällig sei und er zum Dialog bereitstehe. „Nichts ist in Stein gemeißelt“, sagte der FDP-Politiker. Deshalb habe er zunächst Eckpunkte erarbeiten lassen. Das Recht müsse aber die Lebensrealität berücksichtigen. Viele Paare wollten vor und auch nach einer Trennung die Kinder möglichst gleichberechtigt betreuen. Ein Unterhaltsrecht, wonach einer zahlt und einer betreut, werde dem nicht mehr gerecht, erklärte Buschmann.