Berlin (epd). Das Namensrecht in Deutschland soll liberaler werden. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Kernstück ist die Einführung echter Doppelnamen für Familien. Buschmann erklärte, es würden neue Freiheiten geschaffen. Das deutsche Namensrecht sei im Vergleich zu anderen Ländern sehr restriktiv und passe nicht mehr zu den Bedürfnissen vieler Familien.
Ehepaare sollen künftig einen gemeinsamen Doppelnamen tragen und ihn auch ihren Kindern geben können. Die Neuregelung soll auch für bereits verheiratete Paare und ihre Kinder gelten.
Bisher kann nur eine oder einer der beiden Eheleute den eigenen Namen dem gemeinsamen Ehenamen hinzufügen. Kinder erhalten grundsätzlich keine Doppelnamen, es sei denn, ein Elternteil hatte bereits bei der Eheschließung einen Doppelnamen, der auch der Ehename ist. Der Entwurf sieht nun vor, dass die Kinder verheirateter sowie unverheirateter Paare künftig die Namen beider Eltern als Doppelnamen tragen können.
Damit keine Namensketten entstehen, darf es immer nur zwei Namensbestandteile geben. Kindern werden Namensänderungen nach einer Scheidung der Eltern erleichtert. Stiefkinder sollen ohne langwieriges Verfahren ihren vorherigen Namen wieder annehmen können. Auf Besonderheiten bei Minderheiten soll mehr Rücksicht genommen werden, das betrifft beispielsweise die Traditionen der dänischen oder der sorbischen Minderheiten in Deutschland.
Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte die Liberalisierung des Namensrechts im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Gesetzentwurf geht nun in den Bundestag.