Frankfurt a.M. (epd). Ein heftiger Streit der Eltern über Sorgerechtsfragen rechtfertigt keine längerfristige Unterbringung des Kindes in einem Heim. Wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte sprach das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem am Freitag veröffentlichten Urteil einem betroffenen Jungen eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro zu (AZ: 1 U 6/21). Die Folgen der Fremdunterbringung dürften für das Kind nicht gravierender sein als die Folgen eines Verbleibs in der eigenen Familie.
In dem verhandelten Fall hatte der Vater das Jugendamt eingeschaltet, nachdem sein damals sechsjähriger Sohn ihm mitgeteilt hatte, von der Mutter geschlagen worden zu sein. Nach Vorlage eines ärztlichen Attests hatten die Behörden eine Inobhutnahme veranlasst. Dies sei auch rechtmäßig gewesen, urteilten die Frankfurter Richter. Die lange Dauer von knapp vier Monaten stelle jedoch eine Pflichtwidrigkeit des Jugendamtes dar.
Die monatelange Trennung von den Eltern habe der Junge als ungerechtfertigte Folge seiner Beschwerde über die Schläge durch seine Mutter empfunden. Das Kind war nach einem Beschluss des Familiengerichts aus dem Heim zunächst zur Mutter zurückgekehrt, später hatte des Oberlandesgericht das Sorgerecht jedoch dem Vater übertragen, bei dem der Junge seither lebt.