Bonn (epd). Opfer sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche können künftig im Einzelfall mit deutlich höheren Anerkennungszahlungen rechnen als bislang. Wie die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen für den Bereich der katholischen Deutschen Bischofskonferenz am Dienstag mitteilte, wird sie sich bei den Leistungen künftig am Kölner Schmerzensgeldurteil in Höhe von 300.000 Euro orientieren.
Die Verfahrensordnung gebiete es, die Anerkennungsleistungen im oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder zu orientieren, erklärte die Kommission. Dazu gehöre zweifellos das Urteil des Landgerichts Köln von Mitte Juni.
Wegen langjährigen sexuellen Missbrauchs durch einen katholischen Priester muss das Erzbistum Köln laut dem Urteil einem Betroffenen ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro zahlen. Weil sowohl das Erzbistum als auch der Kläger auf eine Berufung verzichteten, hatte das Urteil Ende Juli Gültigkeit erlangt.
Die Anerkennungsleistungen werden von den Bistümern, Ordensgemeinschaften und neuerdings auch der Caritas freiwillig an Missbrauchsbetroffene gezahlt. In der Regel sind es bislang zwischen 1.000 und 50.000 Euro. Die Bischofskonferenz hatte nach dem Urteil erklärt, weiter an dem Prozedere festhalten zu wollen.
Die Debatte über das Verfahren für die Anerkennung erlittenen Leids, das Opfern sexualisierter Gewalt niedrigschwellig und ohne Gerichtsverfahren materielle Hilfe ermöglichen soll, war nach dem Urteil gegen das Erzbistum Köln erneut entfacht worden. Die Unabhängige Kommission unter der Vorsitzenden, der ehemaligen Richterin Margarete Reske, arbeitet weisungsunabhängig von kirchlichen Institutionen.