Düsseldorf (epd). Expertinnen und Experten haben staatliche Regeln für die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in Kirchen und anderen Institutionen gefordert. „Wir brauchen verbindliche Rahmenregelungen, die der Staat geben muss, damit die Aufarbeitungsprozesse vernünftig laufen“, sagte Christine Bergmann, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, am Donnerstag vor der Kinderschutzkommission des NRW-Landtags in Düsseldorf. Dazu müsse auf Bundesebene eine rechtliche Basis geschaffen werden, forderte die frühere SPD-Bundesfamilienministerin bei der Anhörung zum Thema „Gewalt im kirchlichen Raum“.
Auch Vertreterinnen und Vertreter kirchlicher Stellen wiesen auf die Grenzen interner Aufklärung hin. Die Aufarbeitung des Missbrauchs eines Kindes dürfe nie einzig in der Verantwortung einer Institution liegen, betonte der Interventionsbeauftragte im Bistum Essen, Simon Friede. Die Untersuchung sexuellen Missbrauchs müsse im Schulterschluss von Kirche mit staatlichen Behörden, Politik und Gesellschaft geschehen. Dazu brauche es „einen verbindlichen Rahmen“.
Marlene Kowalski, Leiterin der Fachstelle „Aktiv gegen sexualisierte Gewalt“ der Diakonie Deutschland, forderte eine unabhängige Ombudsstelle als Ansprechpartner für von Missbrauch betroffene Kinder und Jugendliche sowie andere Betroffene. Die Ansprechstellen innerhalb von Institutionen wie der evangelischen Kirche könnten keine Unabhängigkeit bieten, „wenn wir unser Geld von Kirche oder Diakonie bekommen“.
Aufklärungsarbeit müsse von außen begleitet werden, forderte auch der Leiter des Evangelischen Büros NRW, Rüdiger Schuch. Er verwies auf die Gefahr, dass etwa Landeskirchen in Aufarbeitungsprozessen „letztlich auch die Institution schützen“ wollten. Die evangelische Kirche habe zu spät mit der umfassenden Aufklärungsarbeit begonnen, räumte Schuch ein.