Eine solche Forderung sehe ein Entschließungsantrag vor, der von Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen an diesem Freitag in den Bundesrat eingebracht werde, heißt es in einem Bericht der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstagsausgabe). Die Initiative dazu sei vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ausgegangen. Konkret geht es um Grabstätten der verfolgten Minderheit.
Holocaust bedeute die Vernichtung ganzer Familien, sagte der Zentralratsvorsitzende Romani Rose der Zeitung. Für die wenigen Überlebenden sei oft kein Grab und damit kein Ort des Gedenkens übrig geblieben. Hier könne der Staat helfen, betonte Rose. Zudem erinnerte er daran, dass Sinti und Roma erst 1982 als Holocaust-Opfer anerkannt worden seien. Für sie habe es vielfach keine Ehrengräber gegeben.
Nach dem "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft" fördere der Bund Grabstätten von Opfern des Ersten und Zweiten Weltkrieges, der nationalsozialistischen Diktatur und des kommunistischen Regimes. Bei den Opfern von Krieg und NS-Herrschaft sei jedoch bislang ein Sterbedatum bis 1952 Voraussetzung, weil der Gesetzgeber annahm, dass mehr als sieben Jahre nach Ende des NS-Zeit kein Zusammenhang mit dem Tod eines Menschen hergestellt werden könne. Diese Fristenregelung soll auf Betreiben des Zentralrats der Sinti und Roma nun aufgehoben werden.