Nürnberg (epd). Die Tarifautonomie und die betriebliche Interessenvertretung durch Betriebs- und Personalräte haben einer neuen Studie zufolge weiter an Bedeutung verloren. Im vergangenen Jahr arbeiteten rund 43 Prozent der westdeutschen und etwa 33 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten in einem Betrieb mit Branchentarifvertrag, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Donnerstag in Nürnberg mitteilte. Der bundesweite Durchschnitt lag bei 41 Prozent. Von 1996 bis 2022 sank der Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Firmen in Westdeutschland um 26 Prozentpunkte, in Ostdeutschland - ausgehend von einem deutlich niedrigeren Niveau - um 23 Prozentpunkte.
Das geht aus den Daten des IAB-Betriebspanels hervor, für das jährlich rund 15.500 Unternehmen befragt werden. Die Tarifbindung war in den Jahren 2020 und 2021 kurzzeitig stabil geblieben, nun ging sie weiter zurück. „Das ist weitestgehend auf den Rückgang der Branchentarifbindung in der Privatwirtschaft zurückzuführen, denn im öffentlichen Sektor blieb diese weitgehend stabil“, erläuterte IAB-Forscherin Susanne Kohaut. Auch wenn dieser Erosionsprozess schleichend verlaufe, sei eine Trendumkehr nicht erkennbar, heißt es in der Untersuchung.
Rund 24 Prozent der Betriebe im Westen und rund 16 Prozent der Betriebe im Osten sind demnach durch Branchentarifverträge gebunden. Haus- oder Firmentarifverträge gelten lediglich für zwei Prozent der Betriebe in West- und drei Prozent in Ostdeutschland. Die erheblich niedrigeren Zahlen bei der Betrachtung nach Betrieben im Vergleich zu den Beschäftigtenanteilen liegen daran, dass vor allem größere Betriebe Tarifverträge abschließen, die Mehrzahl der Betriebe aber klein sind.
Auch die betriebliche Mitbestimmung durch Betriebs- und Personalräte ist bundesweit seit Jahren tendenziell rückläufig, wenn auch mit leichten Stabilisierungstendenzen in Ostdeutschland. So arbeiteten in den Jahren 2021 und 2022 etwa 43 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebs- oder Personalrat. Gut 40 Prozent aller Beschäftigten arbeiteten in Betrieben, die weder tarifgebunden sind noch über eine gesetzlich verankerte betriebliche Mitbestimmung verfügen.