Migrationsforscher Knaus: Eingriff in Asylrecht löst Probleme nicht

Migrationsforscher Knaus: Eingriff in Asylrecht löst Probleme nicht

Berlin (epd). Aus Sicht des Migrationsforschers Gerald Knaus würde eine Abschaffung des Individualrechts auf Asyl die aktuellen Probleme bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Europa nicht lösen. „Das echte Problem ist, dass wir es nicht schaffen derzeit, die Migrationsabkommen zu schließen, die wir brauchen“, sagte Knaus am Mittwoch im „Morgenmagazin“ der ARD. Nur mit diesen Abkommen sei es möglich, jene schnell zurückzuschicken, die keinen Schutz brauchen, und Staaten außerhalb Europas einen Anreiz zur Kooperation zu geben.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), hatte vorgeschlagen, das individuelle Recht auf Asyl durch eine „Institutsgarantie“ zu ersetzen, in deren Rahmen die EU jährlich ein Kontingent von 300.000 bis 400.000 Schutzbedürftigen direkt aus dem Ausland aufnehmen könnte. Er argumentiert mit einem Konstruktionsfehler in der aktuellen Rechtslage, da die Voraussetzung für Asyl ein Antrag auf europäischem Boden sei. Damit gelte ein „Recht des Stärkeren“, wer zu alt, zu schwach, zu arm oder zu krank sei, sei chancenlos.

Knaus argumentierte, Freis Vorschlag würde an der aktuellen Situation nichts verbessern. Es fehlten Vereinbarungen, um Ausreisepflichtige aus der Europäischen Union zurückzubringen, sagte der Vorsitzende der Berliner Denkfabrik „European Stability Initiative“. Auch müsse es möglich sein, Menschen in sichere Drittstaaten zurückzuschicken, um zum Beispiel Mittelmeerflüchtlingen eine Rückkehr nach Libyen zu ersparen.

Als zentrales Problem nannte Knaus „die tödliche Außengrenze der EU“. Dort werde Recht gebrochen, in Libyen werde versucht, „mit grauenhaften Partnern, die die Menschen quälen“, Migration unmoralisch zu stoppen.

Vertreter von SPD, Grünen, Linken sowie Verbänden hatten Freis Vorstoß als realitätsfremd und geschichtsvergessen zurückgewiesen. Das Individualrecht auf Asyl, ist ist unter anderem in der Genfer Flüchtlingskonvention und im Grundgesetz vorsehen.