Berlin (epd). Die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, dringt darauf, die sogenannte Kirchenklausel im Antidiskriminierungsrecht zu streichen. Ataman stellte am Dienstag in Berlin ein Grundlagenpapier zur Reform des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor. Darin heißt es: „Die kirchenrechtlichen Privilegien im AGG sollten gestrichen werden.“ Die Ampel-Koalition plant eine Reform des Gesetzes mit dem Ziel, den Schutz gegen Diskriminierung auszuweiten, hat bisher aber noch keinen Vorschlag vorgelegt.
Die Streichung des entsprechenden Paragrafen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes würde dazu führen, dass die Ausnahmeregelungen für Kirchen eingeschränkt würden. Kirchen und als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften dürfen andere Kriterien an Beschäftigte anlegen als alle anderen Arbeitgeber. Zentral ist, dass die Religionszugehörigkeit entscheidend dafür sein kann, ob eine Bewerberin oder Bewerber in einer kirchlichen Einrichtung eingestellt wird oder nicht.
Die sogenannte Kirchenklausel solle stattdessen europarechtskonform gestaltet werden, fordert Ataman. Dann würden die Ausnahmeregelungen für Kirchen nur noch im Kernbereich zum Tragen kommen, etwa bei Pfarrerinnen und Pfarrern, aber beispielsweise nicht bei einer Erzieherin im katholischen Kindergarten oder einem Krankenpfleger im evangelischen Krankenhaus. Das Grundlagenpapier fordert eine umfassende Reform des Gesetzes. Darüber hinaus sollen die Klagemöglichkeiten verbessert werden, um die Durchsetzung des Rechts zu stärken. Ataman sagte, sie habe ihre Vorschläge an Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geschickt und hoffe, dass sie berücksichtigt würden.