Kabinett billigt Beschneidungsgesetz

Kabinett billigt Beschneidungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Erlaubnis der Beschneidung von minderjährigen Jungen beschlossen.

Im Sorgerecht soll ein Paragraf eingefügt werden, wonach Eltern in den Eingriff einwilligen können, auch wenn er nicht medizinisch notwendig ist. Bedingung ist die fachgerechte Anwendung, eine umfassende Aufklärung, eine effektive Schmerzbehandlung sowie die Berücksichtigung des Kindeswohls und - soweit möglich - des Willens des Jungen.

Das Kölner Landgericht hatte die Beschneidung eines muslimischen Jungen aus religiösen Motiven als Körperverletzung gewertet. Bei Muslimen sowie bei Juden, die ihre Söhne als Aufnahmeritus am achten Tag nach der Geburt beschneiden lassen, sorgte die Entscheidung für Empörung. Nach einer erhitzten Debatte zwischen den Religionsgemeinschaften und Beschneidungsgegnern, zu denen unter anderem Kinderärzte gehören, forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, ein Gesetz zur Erlaubnis des Rituals zu schaffen.

Religiöse Motivation ist nicht Bedingung

Der Entwurf aus den Bundesjustizministerium macht die religiöse Motivation ausdrücklich nicht zur Bedingung. Trotzdem wird die besondere Praxis von Juden, die den Eingriff oftmals von einem Beschneider (Mohel) vornehmen lassen, berücksichtigt. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt kann dem Entwurf zufolge auch weiterhin eine Person, die nicht Arzt ist, beschneiden, solange dies fachgerecht geschieht.

Vertreter von Juden und Muslimen in Deutschland begrüßten die Gesetzespläne. "Das ist ein ausgesprochen lebenskluger, ausgewogener und fairer Gesetzentwurf", sagte der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). "Hier wieder Rechtssicherheit zu schaffen, bedeutet Aufrechterhaltung der Religionsfreiheit und damit auch Rechtsfrieden in unserem Land", sagte der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime, Aiman Mazyek, der Zeitung.