Voraussetzung Verfassungstreue: Regierung will Richtergesetz ändern

Voraussetzung Verfassungstreue: Regierung will Richtergesetz ändern

Berlin (epd). Die Bundesregierung hat eine Änderung des Richtergesetzes auf den Weg gebracht, um Verfassungsfeinde aus dem Schöffenamt herauszuhalten. Das Kabinett billigte am Donnerstag in Berlin einen entsprechenden Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Es dürften keine Zweifel aufkommen, dass Richterinnen und Richter jederzeit bereit sind, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, erklärte Buschmann. Dies müsse auch für ehrenamtliche Richterinnen und Richter gelten.

Im Richtergesetz soll dafür dieser Passus eingefügt werden: „Zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters darf nicht berufen werden, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.“ Eine weitere Änderung soll dafür sorgen, dass Schöffen auch abberufen werden können, wenn später Zweifel an der Verfassungstreue aufkommen. Der Bundestag muss über die Änderung noch beraten.