Gericht verurteilt systematische Ganzkörperdurchsuchung in Gefängnis

Gericht verurteilt systematische Ganzkörperdurchsuchung in Gefängnis

Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Haftbedingungen im französischen Gefängnis Fresnes nahe Paris verurteilt. Insassen hatten Klage eingereicht, unter anderem weil sie routinemäßigen Ganzkörperuntersuchungen unterzogen worden waren, wenn sie die Besuchsräume verließen. Die Richter stellten am Donnerstag eine Verletzung des Verbots von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention) fest sowie des Rechts auf wirksame Abhilfe (Artikel 13), weil eine geeignete Beschwerdemöglichkeit fehlte.

Die Häftlinge hatten ihre Beschwerden bereits zwischen 2017 und 2018 eingereicht. Frankreich muss ihnen nun Schadensersatz zahlen. Die Höhe variiert zwischen 21.250 und 2.400 Euro. Der EGMR hatte die Bedingungen in demselben Gefängnis bereits in einem anderen Fall verurteilt.