EU-Gericht legt Hürde für Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft hoch

EU-Gericht legt Hürde für Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft hoch

Brüssel, Luxemburg (epd). Einem anerkannten Flüchtling kann wegen einer Straftat die Flüchtlingseigenschaft aberkannt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) legt die Hürde dafür aber hoch, wie drei Urteile vom Donnerstag zeigen. Insbesondere müsse der Betroffene „eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Allgemeinheit berührt, und die Entscheidung muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren“, erklärten die Richter am Donnerstag in Luxemburg.

Behörden in Österreich, Belgien und den Niederlanden hatten den Gerichtshof zu den Voraussetzungen angefragt. Die Richter entschieden, es müssten zwei Voraussetzungen erfüllt sein, um einer Person die Eigenschaft als Flüchtling aberkennen zu können: Sie müsse wegen einer „besonders schweren Straftat“ rechtskräftig verurteilt sein und sie müsse eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Allein der Umstand, dass jemand rechtskräftig verurteilt worden sei, reiche nicht, um eine Gefahr zu belegen. Die Behörden müssten die „tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für ein Grundinteresse der Allgemeinheit des Mitgliedstaats“ im Einzelfall nachweisen.

Die Aberkennung kann laut den Luxemburger Richtern nur erfolgen, wenn eine rechtskräftige Verurteilung für eine Straftat vorliegt, die eine „außerordentliche Schwere“ aufweist. Eine bloße Häufung verschiedener Straftaten reiche dafür nicht aus. Auch müsse die Entscheidung verhältnismäßig sein. Seien alle Voraussetzungen erfüllt, könne der EU-Staat die Flüchtlingseigenschaft aberkennen, er müsse es aber nicht.