Klage gegen verwehrte Ausreise zu Demonstration

Klage gegen verwehrte Ausreise zu Demonstration

Berlin (epd). Wegen einer verweigerten Ausreise zu einer Demonstration in Bulgarien klagt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Im Februar war der Bundesvorsitzende der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), Florian Gutsche, auf dem Berliner Flughafen BER von der Bundespolizei mit einem dreitägigen Ausreiseverbot belegt worden, wie die GFF am Mittwoch in Berlin mitteilte. Gutsche wollte demnach im bulgarischen Sofia an Protesten gegen einen Neonazi-Aufmarsch, den sogenannten Lukov-Marsch, teilnehmen.

Mit der Klage solle gerichtlich festgestellt werden, dass das Ausreiseverbot rechtswidrig war und dass die Regelung aus dem Passgesetz für diese weitreichende Einschränkung zu unbestimmt sei, hieß es. Als Begründung habe die Bundespolizei angeführt, es könne „nicht ausgeschlossen werden“, dass Gutsche sich an gewalttätigen Ausschreitungen am Rande des Protests beteilige. Die bloße Teilnahme an der Veranstaltung könne das „Ansehen der Bundesrepublik“ schädigen.