Berlin (epd). Wegen der kurzen Beratungszeit für das Heizungsgesetz im Bundestag hat sich der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Heilmann sieht seine Rechte als Abgeordneter bei der parlamentarischen Willensbildung „massiv verletzt“, wie er am Donnerstag in Berlin mitteilte. Zugleich stellte er einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung, die dem Bundestag untersagen soll, das Gesetz zur Abstimmung zu bringen, ohne mindestens eine 14-tägige Beratungszeit für den erwarteten, weitgehend überarbeiteten Gesetzentwurf zu ermöglichen.
Ein Sprecher des Gerichts bestätigte den Eingang eines entsprechenden Antrags beim Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Wann darüber entschieden werde, sei noch offen. Heilmann ist Jurist und Unternehmer und war Justizsenator in Berlin. Er sitzt seit 2017 im Bundestag, wo er Mitglied im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie ist, der über das Heizungsgesetz berät. Nach eigenen Angaben hat er sich im Alleingang an das Gericht gewandt, nicht im Namen der Unions-Fraktion.
Die Ampel-Koalition will das Gesetz bis zur Sommerpause verabschieden, die Ende kommender Woche beginnt. Bisher liegen dem Parlament die zahlreichen geplanten Änderungen am ersten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes nicht in Textform vor. Fachpolitiker und Fraktionsspitzen der Ampel hatten darüber wochenlang hinter verschlossenen Türen verhandelt. Der Gesetzentwurf wurde unterdessen in der überholten Fassung in den Bundestag eingebracht.