Katholischer Verband: Erhöhung des Mindestlohns völlig unzureichend

Katholischer Verband: Erhöhung des Mindestlohns völlig unzureichend
29.06.2023
epd
epd-Gespräch: Dirk Baas

Köln (epd). Die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) hält den jüngst beschlossenen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde ab 2024 für völlig unzureichend. „Damit ist gesellschaftliche Teilhabe fast unmöglich“, sagte Bundesvorsitzender Andreas Luttmer-Bensmann dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er forderte, bei der künftigen Festsetzung über die alleinige Orientierung an der Lohnentwicklung hinauszugehen.

Die KAB hatte vor dem Beschluss der Mindestlohnkommission gefordert, einen Stundenlohn von 14,62 Euro vorzuschreiben. Der ergebe sich, wenn man 60 Prozent des durchschnittlichen Bruttoverdienstes in Deutschland als Messlatte verwende, sagte der KAB-Chef. Damit würde jedoch nur die definierte Schwelle für Einkommensarmut überschritten. EchteTeilhabe sei mit einer solchen Mindestlohnperspektive jedoch kaum möglich. „Für einen Menschen mit einer Vollzeitbeschäftigung und ohne besondere Problemlagen bietet dieser Mindestlohn immerhin die Chance, nicht noch weiter abgehängt zu werden.“

Dass jetzt noch nicht mal ab 2025 13 Euro Stundenlohn erreicht werden, sei völlig unzureichend. „Enttäuscht sind wir darüber, dass eine angemessene Orientierung an den Lohnsteigerungen und ein notwendiger Inflationsausgleich nicht erfolgt ist.“ Man müsse deutlich sagen, „es ist einfach zu wenig, was jetzt entschieden wurde“.

Niedriglöhner seien kaum in der Lage, die Kosten des Alltags zu stemmen. „Nun ist der Mindestlohn für die kommenden Jahre zementiert. Menschen werden damit weiter ausgegrenzt, gesellschaftliche Teilhabe fast unmöglich“, sagte Luttmer-Bensmann.

Er warb dafür, die Findung des Mindestlohnes zu reformieren. Die vorwiegende Orientierung an der Lohnentwicklung der vorhergehenden Jahre reiche nicht aus. „Die Menschen müssen jetzt Brot, Miete und Energie bezahlen. Insbesondere die aktuellen Entwicklungen bei Tarifverhandlungen, die Inflationsentwicklung und zu erwartende Veränderungen aus der sozial-ökologischen Transformation, wie die Energiekostenentwicklung, sollten mit in die Entscheidung einfließen“, sagte der Verbandschef. Die Höhe des Mindestlohns müsse den aktuellen Lebenslagen der Menschen gerecht werden.

Laut einem Beschluss der dafür zuständigen Kommission soll der Mindestlohn in den kommenden eineinhalb Jahren in zwei Schritten auf 12,82 Euro steigen.