Berlin (epd). Am 1. Juli steigen für alle Versicherten die Beiträge zur Pflegeversicherung. Das sieht das Pflegereform-Gesetz vor, das an diesem Samstag in Kraft tritt. Eltern zahlen künftig aber umso niedrigere Pflegebeiträge, je mehr Kinder sie haben. Die stärkste Beitragsanhebung betrifft kinderlose Versicherte.
Der allgemeine Pflegebeitrag steigt von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Eltern mit mindestens zwei Kindern werden in der Familienphase finanziell entlastet. Ihr Pflegebeitrag wird ab dem zweiten Kind für jedes Kind unter 25 Jahren um 0,25 Prozentpunkte ermäßigt, bis zum fünften Kind. Bei fünf und mehr Kindern verringert sich der Beitrag auf 2,4 Prozent.
Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022 umgesetzt, wonach in der Pflegeversicherung die Erziehungsleistungen anerkannt werden müssen. Die Ermäßigung gilt jeweils für beide Eltern.
Kinderlose Menschen zahlen künftig vier Prozent Pflegebeitrag, bisher sind es 3,4 Prozent. Der Kinderlosen-Zuschlag im Pflegebeitrag wird damit von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht, also fast verdoppelt.