Berlin (epd). Die vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission zur „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ hat am Mittwoch ihren Abschlussbericht vorgelegt. Dem Bericht zufolge ist es juristisch möglich, die betreffenden Unternehmen zu vergesellschaften. Es steht dem Land Berlin demnach zu, ein entsprechendes Gesetz zu beschließen.
Nach mehr als einem Jahr Arbeit übergab die Vorsitzende der Kommission, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), den Bericht an Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). Das seit April 2022 tagende Gremium bestand aus 13 vom Senat benannten Mitgliedern. Die Besetzung sei unter Beteiligung der Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen” erfolgt, teilte die Senatskanzlei mit.
Bei dem im September 2021 abgehaltenen Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hatten 56,4 Prozent der Berliner für eine Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen gestimmt. Das waren mehr als eine Million der Wahlberechtigten. Das erforderliche Quorum lag bei 611.900 Wahlberechtigten. 39 Prozent stimmten gegen die Initiative.
Im Koalitionsvertrag zur Bildung des Berliner Senats verständigten sich CDU und SPD darauf, im Fall einer „verfassungskonformen Vergesellschaftungsempfehlung“ durch die Experten ein entsprechendes Rahmengesetz zu verabschieden. Es soll einen Rechtsrahmen und „objektive qualitative Indikatoren“ und Kriterien für eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz „in den Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge“ wie Wasser, Energie und Wohnen definieren.