Berliner Enteignungskommission legt Bericht vor

Berliner Enteignungskommission legt Bericht vor

Berlin (epd). Die vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission zur „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ will am Mittwoch ihren Abschlussbericht vorlegen. Nach mehr als einem Jahr Arbeit werde die Vorsitzende der Kommission, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), den Bericht an Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) überreichen, teilte die Senatskanzlei am Montag mit.

Das seit April 2022 tagende Gremium bestand aus 13 vom Senat benannten Mitgliedern. Die Besetzung sei unter Beteiligung der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ erfolgt, hieß es.

Bei dem im September 2021 abgehaltenen Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hatten 56,4 Prozent der Berliner für eine Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen gestimmt. Das waren mehr als eine Million der Wahlberechtigten. Das erforderliche Quorum lag bei 611.900 Wahlberechtigten. 39 Prozent stimmten gegen die Initiative.

Im Koalitionsvertrag zur Bildung des Berliner Senats verständigten sich CDU und SPD darauf, im Fall einer „verfassungskonformen Vergesellschaftungsempfehlung“ durch die Experten ein entsprechendes Rahmengesetz zu verabschieden. Es soll einen Rechtsrahmen und „objektive qualitative Indikatoren“ sowie Kriterien für eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz „in den Geschäftsfeldern der Daseinsvorsorge“ wie Wasser, Energie und Wohnen definieren. Zudem sollen „Grundsätze“ für angemessene Entschädigung festgelegt werden. Das Gesetz soll zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten, heißt es im Koalitionsvertrag.