Missbrauchs-Betroffene fordern Nachbesserungen bei Entschädigungen

Missbrauchs-Betroffene fordern Nachbesserungen bei Entschädigungen
Das Schmerzensgeld-Urteil gegen das Erzbistum Köln hat eine Debatte über die freiwilligen Anerkennungszahlungen der katholischen Kirche ausgelöst. Betroffene fordern höhere Zahlungen, die zuständige Kommission signalisiert Entgegenkommen.

Bonn (epd). Der Betroffenenbeirat bei der katholischen Deutschen Bischofskonferenz hat Nachbesserungen beim System der Anerkennungszahlungen gefordert. Das Urteil des Landgerichts Köln, mit dem am Dienstag einem Missbrauchsopfer 300.000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt wurden, bestätige die Position des Beirats, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung. Nach Ansicht der Betroffenen ist das Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids der Bischofskonferenz intransparent. Zudem kritisieren sie die Zahlungen als oftmals zu niedrig. Die zuständige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen erklärte, das Urteil werde Folgen für ihre Entscheidungen haben.

Die Leistungen werden bislang von der Bischofskonferenz freiwillig an Missbrauchsbetroffene gezahlt, in der Regel sind es zwischen 1.000 und 50.000 Euro. Die Bischofskonferenz hatte nach dem Urteil erklärt, weiter an dem Prozedere festhalten zu wollen. Die Debatte über das Verfahren für die Anerkennung erlittenen Leids, das Opfern sexualisierter Gewalt niedrigschwellig und ohne Gerichtsverfahren materielle Hilfe ermöglichen soll, war nach dem Urteil gegen das Erzbistum Köln erneut entfacht worden.

Wegen des langjährigen sexuellen Missbrauchs durch einen katholischen Priester muss das Erzbistum Köln laut dem Urteil einem Betroffenen ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro zahlen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Die Unabhängige Kommission erklärte, das Urteil werde, sobald es rechtskräftig sei, bei den Entscheidungen berücksichtigt. Die Kommission gehe davon aus, dass eine rechtskräftige Entscheidung Einfluss auf den finanziellen Zahlungsrahmen für Anerkennungsleistungen habe. Denn der Rahmen bemesse sich nach dem oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder.

Zudem signalisierte die Kommission, dass Betroffene ihren Antrag auch nach Abschluss ihres Verfahrens ihr erneut zur Prüfung vorlegen könnten. Die Kommission entscheidet seit Januar 2021 über die Anträge auf Anerkennung erlittenen Leids aus allen 27 deutschen Bistümern. Ihre Mitglieder sind gegenüber der Kirche nicht weisungsgebunden. Vorsitzende ist die ehemalige Kölner Richterin Margarete Reske.

Der Betroffenenbeirat forderte die Bischöfe laut seiner Mitteilung auf, die Gespräche zum Anerkennungssystem unmittelbar wieder aufzunehmen. Ziel müsse es sein, gemeinsam zu einer nachhaltigen und den Grundsätzen des nunmehr ergangenen Urteils gerecht werdenden Verbesserung des Anerkennungssystems zu kommen.