Berlin (epd). Der Bundesrat hat den Weg für die Erhöhung des Pflegebeitrags frei gemacht. Die Länderkammer ließ am Freitag in Berlin ein Gesetz passieren, nach dem ab Juli die Versicherten 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens für die Pflege zahlen, bisher sind es 3,05 Prozent. Kinderlose zahlen vier Prozent Pflegebeitrag, bisher sind es 3,4 Prozent. Die Erhöhung ist laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erforderlich, weil die Pflegeversicherung weiter ins Defizit rutscht, aber keine Leistungen gestrichen werden sollen.
Mit dem Gesetz der Bundesregierung wird auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, wonach Eltern mit mehreren Kindern entlastet werden müssen. Ihre Beiträge sinken mit steigender Kinderzahl.
Pflegende Angehörige bekommen ab 2024 zudem fünf Prozent mehr Pflegegeld. Es ist seit 2017 nicht erhöht worden und liegt heute zwischen 316 und 901 Euro im Monat. Fast vier Fünftel der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt.
Die Entlastungsleistungen werden außerdem vereinfacht, allerdings erst ab Mitte 2025, indem sie in einem Budget in Höhe von 3.539 Euro im Jahr zusammengefasst werden. Damit können Angehörige die Pflege organisieren, wenn sie selbst krank sind oder Urlaub machen. Für Eltern von Kindern mit Pflegegrad 4 oder 5 steht dieses Budget ab dem kommenden Jahr zur Verfügung.
Wer in einem Heim lebt, soll ab Januar 2024 einen höheren Zuschuss zum Eigenanteil bekommen. Im ersten Jahr des Aufenthalts schießt die Pflegeversicherung dann 15 Prozent zu, heute sind es fünf Prozent. Im Durchschnitt müssen Pflegebedürftige für einen Heimplatz inzwischen gut 2.400 Euro im Monat selbst zahlen, die Pflegeversicherung kommt nur für die reinen Pflegekosten auf.