Ampelkoalition einigt sich bei Heizungsgesetz

Ampelkoalition einigt sich bei Heizungsgesetz
Entwurf diese Woche im Bundestag
Nach langem hin- und her hat die Ampelkoalition beim Heizungsgesetz eine Einigung erzielt. Zum Kompromiss gehört, dass das Gesetz nur dort gilt, wo eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Das Regelwerk soll in dieser Woche im Bundestag beraten werden.

Berlin (epd). Nach wochenlangem Streit in der Ampel-Koalition steht einer Beratung des Heizungsgesetzes im Bundestag nichts mehr im Wege. Wie die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP am Dienstag in Berlin mitteilten, sollte die erste Lesung des Gebäudeenergiegesetzes noch auf die Tagesordnung des Parlaments für diese Woche gesetzt werden. Damit könnte es bis zur Sommerpause verabschiedet werden. Es soll aber den Angaben zufolge einige Änderungen am ursprünglichen Entwurf geben. Das Regelwerk könnte somit ab dem 1. Januar 2024 für Neubauten und im Bestand gelten, es gibt aber Ausnahmen.

So wies SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich darauf hin, dass die kommunale Wärmeplanung als Element für das Heizungsgesetz begriffen werden soll. Solange diese Planung also nicht vorliegt, sollen die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes noch nicht gelten, wie aus dem Einigungspapier der Fraktionen hervorgeht. Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung soll es bis spätestens 2028 geben. Liegen kommunal solche Pläne aber nicht vor, gelten laut Einigungspapier die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes beim Heizungstausch ebenfalls noch nicht. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger mehr Zeit bekommen, um eine informierte Entscheidung zu treffen.

Die Grünen-Co-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge verwies auf Pläne, den Schutz von Mietern zu verbessern. Geplant sei zudem eine Förderung von 30 Prozent, für sozial Schwächere von 50 Prozent. Das seien im Jahr rund 1,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds. Hier könne es aber noch Änderungen geben. Sie äußerte die Hoffnung, dass auch der Bundesrat das Gesetz schon am 7. Juli abschließend beraten kann. Dafür wäre eine Fristverkürzung im Bundestag nötig, für die die Zustimmung der Unions-Fraktion nötig ist.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr betonte, es würden alle Technologien zugelassen, um Hausbesitzer, Eigentümer und Mieter nicht zu überlasten. Die FDP-Fraktion habe der Einbringung nun einstimmig zugestimmt.

Das Heizungsgesetz ist zum Zankapfel in der Koalition geworden. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im April gebilligt. Er plante, dass von 2024 an nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Aus der FDP kam Widerstand. Die schon vor zwei Wochen geplante erste Lesung des Gesetzentwurfs im Parlament fiel deswegen aus.

Noch am Mittag sah es danach aus, dass das Heizungsgesetz wieder nicht im Bundestag beraten wird. Nach Informationen des „RedaktionsNetzwerks Deutschland“ hatten die Ampelkoalitionäre das Gesetz zunächst erneut nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Das Redaktionsnetzwerk berief sich auf die Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer. Dem „Spiegel“ zufolge bemühten sich die Fraktionschefinnen und -chefs dann, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes doch noch auf die Tagesordnung zu setzen. Diese Bemühungen führten schließlich zum Erfolg.

Über das Heizungsgesetz debattiert die Koalition seit Monaten. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Habeck im April gebilligt. Er sieht vor, dass von 2024 an nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen.

Die FDP hat die Bundestagsberatungen bisher aufgehalten, Grüne und SPD wollen das Gesetz vor der Sommerpause verabschieden. Ziel der geplanten Regelungen ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, da andernfalls Deutschland seine Klimaziele nicht erreicht. Strittig war unter anderem auch, welche Heizungen künftig die gesetzlichen Vorschriften erfüllen und wie der Austausch staatlich gefördert werden soll.