Verfahren zu Schutz der Privatsphäre in Flüchtlingsunterkünften

Verfahren zu Schutz der Privatsphäre in Flüchtlingsunterkünften

Leipzig, Frankfurt (epd). Das Bundesverwaltungsgericht will am Donnerstag in zwei Revisionsverfahren über die Privatsphäre von Bewohnern in Flüchtlingsunterkünften entscheiden. Gegenstand der mündlichen Verhandlung sei unter anderem eine Klage gegen die Durchführung von Zutritts- und Zimmerkontrollen, teilte das Gericht in Leipzig mit.

Sechs Asylbewerber aus Ghana und dem Senegal hatten demnach gegen Kontrollen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) im baden-württembergischen Freiburg geklagt. Ein weiterer Asylbewerber aus Kamerun war gerichtlich gegen das Betreten seines Zimmers in der LEA im baden-württembergischen Ellwangen bei seiner Abschiebung durch Polizeibeamte vorgegangen.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte Hausordnungs-Regelungen zur Zimmerdurchsuchung für unzulässig erklärt. Im zweiten Fall war der Kläger in zwei Instanzen gescheitert. Eine Revision wurde zugelassen.

Die rechtspolitische Sprecherin der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, Wiebke Judith, betonte, dass für geflüchtete Menschen kein Grundrechtsschutz zweiter Klasse gelten dürfe. Die Entscheidung am Donnerstag in Leipzig werde Signalwirkung und rechtliche Konsequenzen für ganz Deutschland haben, sagte sie am Dienstag in Frankfurt.

Pro Asyl gehört zu einem Bündnis, das die Verfahren der Kläger begleitet. Im Kern gehe es in den Fällen um den grundrechtlichen Schutz der Privatsphäre von Bewohnerinnen und Bewohnern in LEAs. Pro Asyl kündigte für Donnerstag eine Demonstration vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an.