Revision gegen Urteil im Dresdner Linksextremismus-Prozess

Revision gegen Urteil im Dresdner Linksextremismus-Prozess

Dresden (epd). Im Dresdner Linksextremismus-Prozess haben Lina E. und drei beschuldigte Männer Revision gegen das vor einer Woche gesprochene Urteil eingelegt. Die Akten würden nun zum Bundesgerichtshof weitergeleitet, teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Dresden am Mittwoch mit. Zuvor müsse jedoch das Urteil des Staatsschutzsenats schriftlich vorliegen.

Wie lange das Revisionsverfahren dauern werde, sei offen. Die 28-jährige Lina E. und drei Männer waren am 31. Mai vor dem Oberlandesgericht Dresden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen linksextremistischen Vereinigung beziehungsweise wegen ihrer Unterstützung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie sollen zwischen 2018 und 2020 in unterschiedlicher Beteiligung Rechtsextreme tätlich angegriffen haben (AZ:. 4 St 2/21).

Alle vier sind derzeit auf freiem Fuß. Den bisherigen Haftbefehl gegen Lina E. hatte der Senat mit der Urteilsverkündung unter Auflagen außer Kraft gesetzt. Die zuletzt in Leipzig wohnende Frau saß bereits mehr als 2,5 Jahre in Untersuchungshaft.

Die Strafen seien nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu verbüßen, hieß es. Falls zuvor Fluchtgefahr bestehe, könnten Haftbefehle aber auch früher geltend gemacht werden.

Der Prozess hatte im September 2021 begonnen. Noch während der Urteilsverkündung hatte es im Gerichtssaal lautstarke Proteste der linken Szene gegeben. An den Tagen danach eskalierten Demonstrationen in Leipzig. Der Innenausschuss im sächsischen Landtag wird sich am Montag mit den Krawallen des „Tag X“ am vergangenen Samstag in Leipzig befassen.