Brüssel (epd). Das angestrebte Lieferkettengesetz der Europäischen Union ist ein Stück näher gerückt: Die EU-Parlamentarier einigten sich am Donnerstag auf eine Position für die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten. Unternehmen sollen nach dem Willen der Abgeordneten dazu verpflichtet werden, ihre Lieferketten im Hinblick auf Kinderarbeit, Sklaverei, Ausbeutung von Arbeitskräften, Umweltverschmutzung und den Verlust von Artenvielfalt zu kontrollieren. Dabei gehen die Forderungen über den Vorschlag der EU-Kommission und über die Regeln des deutschen Lieferkettengesetzes hinaus.
Kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament drohte das geplante EU-Lieferkettengesetz zu scheitern. Aus den Reihen der Europäischen Volkspartei (EVP), der größten Fraktion im EU-Parlament, kam massive Kritik am Entwurf. Die Abgeordneten warnten aufgrund der strengen Vorschriften vor der Abwanderung von europäischen Unternehmen aus dem globalen Süden. Auch wollten sie die Finanzindustrie ausklammern.
Bei der Abstimmung sprachen sich letztlich 366 Abgeordnete für den Vorschlag und 225 dagegen aus. Die Parlamentsposition sieht damit vor, dass die Sorgfaltspflichten bereits für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern gelten. In Deutschland gelten die Pflichten zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern.
Der Vorschlag des EU-Parlaments bezieht außerdem Menschen- und Umweltrechte ein. Unternehmen dürfen beispielsweise kein Trinkwasser verschmutzen. Im deutschen Lieferkettengesetz spielen umweltbezogene Risiken eine untergeordnete Rolle.
Nachdem sich das EU-Parlament auf eine Position geeinigt hat, können die Verhandlungen mit dem Rat über den endgültigen Wortlaut des Gesetzes beginnen.