Berlin (epd). Der Versicherungsbeitrag steigt, die Leistungen werden leicht verbessert: Der Bundestag hat am Freitag Änderungen in der Pflege beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierte eine Mehrheit im Parlament dafür, den Pflegebeitragssatz ab Juli von 3,05 auf 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens anzuheben. Kinderlose zahlen dann vier Prozent, Eltern mit mehr als zwei Kindern wiederum weniger, ab dem dritten Kind sogar weniger als heute. Zugleich sollen Leistungen in der ambulanten und stationären Pflege verbessert werden. Die Opposition kritisierte dies als nicht ausreichend und auch Vertreterinnen der Ampel-Koalition räumten ein, sie hätten sich mehr gewünscht.
Ab 2024 steigen das Pflegegeld und die Kostenübernahme für Pflegedienst-Einsätze um fünf Prozent. Dies sei real eine Kürzung, kritisierte der Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar mit Verweis auf die Inflation. Das Pflegegeld war seit 2017 nicht erhöht worden.
Nach zähem Ringen verständigten sich Grüne und SPD mit der FDP zu Beginn dieser Woche doch noch darauf, dass die Entlastungsleistungen für Angehörige vereinfacht werden, für alle Pflegebedürftigen allerdings erst ab Mitte 2025. Dafür werden Leistungen zu einem Entlastungsbudget von 3.539 Euro im Jahr zusammengefasst, mit dem die Angehörigen Vertretungen und Kurzzeitpflege flexibler organisieren können als bisher. Für Eltern von Kindern mit Pflegegrad 4 oder 5 steht dieses Budget schon ab dem kommenden Jahr zur Verfügung.
Zur Finanzierung des Entlastungsbudgets fällt allerdings die für 2025 geplante nächste Erhöhung des Pflegegelds geringer aus. Es soll dann um 4,5 statt wie zunächst geplant nochmals um fünf Prozent angehoben werden. Das zusätzliche Geld über das Entlastungsbudget würde den Pflegebedürftigen so wieder bei den Leistungen entzogen, kritisierte die CDU-Politikerin Diana Stöcker. Die Verbesserungen bezeichnete sie als „mager“. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kritisierte in München, dass das Pflegesystem nicht mit Steuermitteln stabilisiert werde.
Die Opposition hatte angekündigt, gegen das Gesetz zu stimmen. Für das Gesetz stimmten am Ende 377 Abgeordnete. 275 Parlamentarier stimmten mit Nein, zwei enthielten sich.
Die Diakonie nannte das Gesetz eine Enttäuschung. „Es lässt vor allem pflegende Angehörige im Regen stehen, die nach wie vor die größten Pflegeleistungen schultern. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre werden bei weitem nicht von der Pflegeversicherung ausgeglichen“, beklagte Diakonie-Vorständin Maria Loheide.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte seine Reform. Für pflegende Angehörige gebe es deutliche Verbesserungen, sagte er und hob deren Engagement hervor. Die Gesellschaft könne sich glücklich schätzen, dass sich so viele Angehörige der Pflege widmeten. Fast vier Fünftel der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt.
Abgeordnete der Koalition räumten in der Debatte ein, sie hätten sich selbst mehr Verbesserungen gewünscht. Man habe priorisieren müssen, sagte die FDP-Abgeordnete Nicole Westig mit Verweis auf die Finanzlage. „Es bleibt noch viel zu tun“, resümierte Kordula Schulz-Asche (Grüne) in der Bundestagsdebatte.
Die Beitragserhöhungen bringen der Pflegeversicherung rund 6,6 Milliarden Euro im Jahr, in diesem Jahr also noch die Hälfte. Die geplanten Leistungsverbesserungen kosten dem Gesetzentwurf zufolge ungefähr zwei Milliarden Euro im Jahr.
Dazu zählt auch, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen ab Januar 2024 einen höheren Zuschuss zum Eigenanteil bekommen. Im ersten Jahr des Aufenthalts schießt die Pflegeversicherung dann 15 Prozent zu, heute sind es fünf Prozent. Im Durchschnitt müssen Pflegebedürftige für einen Heimplatz inzwischen gut 2.400 Euro im Monat selbst zahlen.