Berlin (epd). Der Bundestag hat am Freitag grünes Licht gegeben für eine Erhöhung der Pflegebeiträge. Das Parlament beschloss das Pflegereform-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Am 1. Juli soll der Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens auf 3,4 Prozent angehoben werden. Kinderlose zahlen vier Prozent Pflegebeitrag, bisher sind es 3,4 Prozent.
Die Koalition setzt auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, wonach Eltern mit mehreren Kindern entlastet werden müssen. Vom zweiten bis zum fünften Kind sinkt der Pflegebeitrag der Eltern bis zum 25. Lebensjahr der Kinder um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte.
Pflegende Angehörige können im Zuge der Reform von 2024 an mit leichten Verbesserungen rechnen. Dann steigen das Pflegegeld und die Kostenübernahme für Pflegedienst-Einsätze um fünf Prozent. Fast vier Fünftel der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt.
Nach zähem Ringen verständigten sich Grüne und SPD mit der FDP auch darauf, dass die Entlastungsleistungen für Angehörige vereinfacht werden, für alle Pflegebedürftigen allerdings erst ab Mitte 2025. Dafür werden Leistungen zu einem Entlastungsbudget von 3.539 Euro im Jahr zusammengefasst, mit dem die Angehörigen Vertretungen und Kurzzeitpflege flexibler organisieren können als bisher. Für Eltern von Kindern mit Pflegegrad 4 oder 5 steht dieses Budget schon ab dem kommenden Jahr zur Verfügung.
Wer in einem Heim lebt, soll zudem ab Januar 2024 einen höheren Zuschuss zum Eigenanteil bekommen. Im ersten Jahr des Aufenthalts schießt die Pflegeversicherung dann 15 Prozent zu, heute sind es fünf Prozent. Im Durchschnitt müssen Pflegebedürftige für einen Heimplatz inzwischen gut 2.400 Euro im Monat selbst zahlen, die Pflegeversicherung kommt nur für die reinen Pflegekosten auf.