Leipzig (epd). Gegen einen bisher noch nicht nach Deutschland eingereisten Ausländer kann kein Ausweisungsbescheid ausgestellt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschieden. Es folgte damit der Argumentation eines in Sri Lanka lebenden Irakers, der zur Familienzusammenführung nach Deutschland einreisen wollte. (Az. BVerwG 1 C 6.22)
„Eine Ausweisung knüpft an einen Aufenthalt des Ausländers im Inland an“, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Senats, Robert Keller, zur Urteilsbegründung. Damit war die Revision gegen ein im Dezember 2021 ergangenes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München erfolgreich.
Die Bundesverwaltungsrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein Urteil des Verwaltungsgerichts München von November 2019 in erster Instanz. Hintergrund war eine von der Stadt München im März 2019 erlassene Ausweisungsverfügung und ein damit verbundenes Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen den Kläger.