Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot israelfeindlicher Versammlung

Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot israelfeindlicher Versammlung

Berlin (epd). Eine zunächst am Samstag in Berlin geplante pro-palästinensische Demonstration bleibt verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte in der Nacht zu Samstag das von der Polizei ausgesprochene Verbot und dessen Billigung durch das Berliner Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht habe seine Entscheidung am Freitag aus „zutreffenden Gründen“ gefällt, teilte das Oberverwaltungsgericht am Samstag in Berlin mit. Der Beschluss ist unanfechtbar. (Az.: OVG 1 S 45/23)

Die „Demonstration für das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zum 75. Jahrestag der Nakba“ war für Samstagnachmittag auf dem Hermannplatz in Berlin-Neukölln mit bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern angemeldet. Deren Verbot gilt auch für sogenannte Ersatzveranstaltungen bis einschließlich Sonntag.

In der Begründung des Verbots durch die Polizei hieß es, es bestehe die unmittelbare Gefahr, dass es unter anderem zu volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen sowie zu Einschüchterungen und Gewalttätigkeiten komme. Die Verbotsverfügung sei „basierend auf Erfahrungen der vergangenen Jahre und auch der jüngeren Vergangenheit, weitergehenden Erkenntnissen und Erstellung einer Prognose“ getroffen worden.

Mit dem sogenannten Nakba-Tag, arabisch für Katastrophe, soll an die Flucht hunderttausender Palästinenser im Zuge der Staatsgründung Israels 1948 erinnert werden.