Karlsruhe begründet Ablehnung von Eilantrag gegen Wahlwiederholung

Karlsruhe begründet Ablehnung von Eilantrag gegen Wahlwiederholung

Karlsruhe, Berlin (epd). Das Bundesverfassungsgericht hat seine Gründe für die Ablehnung des Eilantrags gegen die Berliner Wiederholungswahl vorgelegt. „Das Grundgesetz gewährleistet Bund und Ländern eigenständige Verfassungsbereiche, die auch das Wahlrecht umfassen“, heißt es in der am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Begründung. Zuständig sei in dem Fall die Landesverfassungsgerichtsbarkeit. (Az.: BvR 2189/22)

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar einen Eilantrag gegen die Wiederholungswahl abgelehnt. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte der jetzt veröffentlichten Begründung zufolge keinen Erfolg, weil die in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde nicht statthaft und damit unzulässig war.

Sei eine Streitigkeit dem Verfassungsraum des Landes zuzuordnen, unterliege ihre Entscheidung durch die Landesverfassungsgerichte grundsätzlich keiner Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht, hieß es. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass die Gewährleistung des Wahlrechtsschutzes durch die Länder eingeschränkt oder beseitigt würde. Die Autonomie der Länder beim Wahlrechtsschutz möglichst weitgehend zu erhalten, sei jedoch verfassungsrechtlich geboten.

Die Beschwerdeführer, darunter Mitglieder des Abgeordnetenhauses, wollten erreichen, dass die Wiederholungswahl zum Berliner Parlament und den Bezirksparlamenten bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Hauptsacheverfahren gestoppt wird. Die Ergebnisse der Wahl vom 12. Februar führten zur Bildung eines neuen Senats.