Holocaust-Vergleich: Gekündigter Lehrer soll Abfindung bekommen

Holocaust-Vergleich: Gekündigter Lehrer soll Abfindung bekommen

Berlin (epd). Ein wegen Holocaust-Verharmlosung fristlos gekündigter Berliner Lehrer soll eine Abfindung bekommen. Darauf hätten sich beide Parteien am Montag in einem Vergleich geeinigt, teilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Anschluss in Berlin mit. Das Land Berlin habe sich allerdings den Widerruf des Vergleichs bis zum 12. Juni vorbehalten. Sollte die Berliner Schulverwaltung bis dahin nicht widerrufen, bleibe es bei dem Vergleich und das Berufungsverfahren sei beendet. Ansonsten werde das Landesarbeitsgericht am 15. Juni eine Entscheidung verkünden (Aktenzeichen 10 Sa 1143/22).

Der Mann hatte auf Youtube ein Video mit dem Tor eines Konzentrationslagers und der Inschrift „Impfung macht frei“ verbreitet. Daraufhin war er von der Berliner Schulverwaltung fristlos gekündigt worden.

Dagegen hatte er Klage beim Arbeitsgericht Berlin eingereicht. Dieses hatte die Klage im September 2022 mit der Begründung abgewiesen, mit dem Video überschreite der Lehrer das Maß der zulässigen Kritik an der Impfpolitik der Bundesregierung und verharmlose den Holocaust (Az. 22 Ca 223/22).

Gegen die Entscheidung hatte der Lehrer Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg als nächsthöhere Instanz eingelegt. Er argumentierte, er habe mit dem privaten Video ausschließlich Kritik an einer Äußerung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) geübt und deutlich machen wollen, dass diese der menschen- und rechtsverachtenden Polemik des Nationalsozialismus nahekomme. Söder hatte auf Twitter erklärt, „Impfen ist der Weg zur Freiheit“.